Die ZPO-Revision 2025 – Anlass für eine Neuauflage

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Am 1.1.2025 trat eine bedeutende Revision der eidgenössischen Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft. Passend dazu erscheint bei Orell Füssli Juristische Medien eine Neuauflage von Repetitorium und Übungsbuch. Der Verlag sprach mit den Autoren.

Vor 14 Jahren, am 1. Januar 2011, trat die eidgenössische ZPO in Kraft und löste die 26 verschiedenen kantonalen Zivilprozessordnungen ab. Wie beurteilen Sie die ZPO als Ganzes? Hat sie sich in der Praxis bewährt?

Michelle Lindholm (ML): Die Einführung der eidgenössischen ZPO stellte einen bedeutenden Meilenstein in der Schweizer Rechtsentwicklung dar. Das Gesetz zeichnet sich durch seine Prägnanz, systematische Struktur und praktische Bewährung aus. Die seit der Einführung ergangene bundesgerichtliche Rechtsprechung hat einige wichtige Themen geklärt.

Nun erfährt sie ihre erste grössere Revision «Verbesserung zur Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung», die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Welches ist in Ihren Augen die bedeutendste Anpassung im Rahmen dieses Revisionspakets?

Andreas Lienhard (AL): Die bedeutendste Anpassung ist der erleichterte Zugang zum Gericht. So wurde insbesondere der Vorschuss für die Gerichtskosten, den weiterhin die klagende Partei zu leisten hat, grundsätzlich von 100% auf 50% der Gerichtskosten gesenkt. Zudem erhält die klagende Partei diesen Vorschuss vom Gericht (und nicht von der beklagten Partei) erstattet, wenn sie im Verfahren obsiegt.

Hätten Sie weitere Bestimmungen bzw. weitere Themen des Zivilprozessrechts einer Revision unterzogen? Welche?

ML: Persönlich bedauere ich die Ablehnung eines griffigen kollektiven Rechtsschutzes. Die Behauptung, die besagten vorgeschlagenen Änderungen führten zu einer «Veramerikanisierung», ist nachweislich unzutreffend. Die Revision würde demnach nicht zu exzessiven Schadenersatzforderungen führen. Gemäss dem Schweizer Obligationenrecht und der dazugehörigen Rechtsprechung ist der zu ersetzende Schaden genau definiert. Im Gegensatz zu den USA existieren in der Schweiz keine «punitive damages», d.h. kein Schadenersatz, der über den tatsächlich anfallenden Schaden hinausgeht. Darüber hinaus sähe die Revision keine Einführung von sogenannten «class actions» vor. Des Weiteren ist festzustellen, dass bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Klagen häufig im Ausland eingereicht werden, wo kollektiver Rechtsschutz besteht. Dies ist in der überwiegenden Zahl der Länder der Fall, mit der bemerkenswerten Ausnahme der Schweiz. Streitigkeiten verlagern sich somit zukünftig einfach in andere Jurisdiktionen, was der Rechtsbranche schadet.

AL: Neben dem kollektiven Rechtsschutz bzw. Sammelklagen ist sicherlich der elektronische Verkehr mit den Gerichten eine Baustelle. Hier ist der Gesetzgeber dran.

Sie üben seit einigen Jahren den Anwaltsberuf aus. Können Sie in knapper Form schildern, wie Ihr Berufsalltag aussieht?

ML: Der Anwaltsberuf ist intensiv und unvorhersehbar. Jeder Tag gestaltet sich ein wenig anders und man ist stets mit neuen Sachverhalten und rechtlichen Fragen konfrontiert, was den Beruf extrem spannend macht. Oft arbeite ich an rechtlichen Dokumenten, wie z.B. Rechtsschriften, Gutachten, Plädoyernotizen etc. Es gehört zu meinem Berufsalltag, im Team zu arbeiten und mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen auszutauschen.

AL: Eine sorgfältige Analyse und Vorbereitung ist zentral für die erfolgreiche Anwaltstätigkeit. Daher lese ich viel und spreche oft mit Klientinnen und Klienten, um das juristische Problem zu verstehen und die optimale Lösung zu identifizieren.

Repetitorien und Übungsbücher sind in erster Linie für Jus-Studierende zur Prüfungsvorbereitung gedacht. Welchen guten Ratschlag können Sie zukünftigen Juristinnen und Juristen mit auf den Weg geben?

AL: Im Grunde ist Jus die Wissenschaft über die Regeln in der Gesellschaft. Daher ist – neben dem gewissenhaften und sorgfältigen Studium – auch wichtig, nie den Draht zur Gesellschaft und zum Leben ausserhalb der Universität zu verlieren.

Das ganze Interview lesen Sie hier.

Repetitorium Zivilprozessrecht
Kurz gefasste Darstellung mit Schemata, Übungen und Lösungen
Michelle Lindholm
4. Auflage 2025, ISBN 978-3-280-07186-1, CHF 64.00

Übungsbuch Zivilprozessrecht
Repetitionsfragen, Übungsfälle und bundesgerichtliche Leitentscheide
Andreas Lienhard
4. Auflage 2025 (erscheint im April), ISBN 978-3-280-07522-7, ca. CHF 38.00

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